Einzelansicht

Neue Konditionen bei der Förderung erneuerbarer Energien

(Quelle: BMU/Bernd Müller)

(Quelle: BMU/Bernd Müller)

Am 15. März 2011 traten neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm in Kraft. Von den Änderungen ist insbesondere der sogenannte BAFA-Teil des Programms betroffen. In diesem Programmteil werden Investitionszuschüsse für Solarkollektoren bis 40 Quadratmeter Kollektorfläche, Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse (überwiegend Holzpellets) bis 100 kW Nennwärmeleistung und effiziente Wärmepumpen bis 100 kW Wärmeleistung gefördert. Die Förderung erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Allerdings gilt es zu beachten, dass einige der Konditionenverbesserungen bis zum Jahresende befristet sind. Nur bei einer Antragstellung rechtzeitig vor dem 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs beim BAFA) kann die erhöhte Förderung in Anspruch genommen werden.

Informationen unter http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html. Hier können Sie die Richtlinie, wie sie im Bundesanzeiger veröffentlicht ist, herunterladen.