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Infos für Ofenbesitzer: Nächste Bundesimmissionsschutzverordnung-Frist

Foto: AdK

Für Besitzer älterer Öfen ist der 31.12.2024 wichtig. Ab diesem Stichtag müssen alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die mit festen Brennstoffen betrieben werden und vom 1. Januar 1995 bis 21. März 2010 eingebaut wurden, den Vorgaben der 1. BImSchV, Stufe 2, entsprechen.

Die einzuhaltenden Grenzwerte sind 0,15 Gramm je Kubikmeter für Staub und 4 Gramm je Kubikmeter für Kohlenmonoxid, außerdem sind Mindestwirkungsgrade festgelegt.

Öfen, die die geforderten Werte nicht erfüllen, müssen stillgelegt oder können für einen Weiterbetrieb nachgerüstet werden, sofern technisch möglich.

Ob sich dies lohnt oder besser gleich ein moderner Ofen eingebaut wird, sollte man mit dem Ofen- und Luftheizungsbauer besprechen.

Ein bundesweites Adressverzeichnis von Ofenbauern ist im Internet unter www.kachelofenwelt.de zu finden. Dort stellt der GesamtVerband OfenBau e.V. (GVOB) außerdem eine Broschüre zum Herunterladen bereit, die Fragen und Antworten zur 1. BImSchV beantwortet. Wer gleich nach einem Innungsfachbetrieb in Baden-Württemberg schauen möchte, nutzt am besten die Fachbetriebssuche auf www.fvshkbw.de.