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Neue TVO: Trinkwasserinstallation muss auf Legionellen untersucht werden

(Copyright: BMU/Brigitte Hiss)

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Am 1. November 2011 tritt die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Eine wesentliche Änderung betrifft die jährliche Untersuchungspflicht auf Legionellen für Gebäude, in denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird.

Neu ist die Untersuchungspflicht für Trinkwasserinstallationen im gewerblichen Bereich. Gewerbliche Gebäude sind auch Gebäude mit Mietwohnungen, denn die Vermietung von Wohnungen gilt als gewerbliche Tätigkeit. Das heißt, Hauseigentümer bzw. Vermieter müssen das Trinkwasser einmal im Jahr auf Legionellen untersuchen lassen.

Der Fachverband hat hierzu eine Kurzinformation mit den wesentlichen Fragen und Antworten zum Thema "Untersuchungspflicht auf Legionellen" erstellt. Diese Kurzinformation kann unter www.fvshkbw.de/ im Mitgliederbereich (Technik/Gesetze/Trinkwasser) heruntergeladen werden. Weiterhin wurde ein Hinweisblatt für Hausbesitzer erstellt, das auch von den SHK-Betrieben heruntergeladen und zur Information der Kunden verwendet werden kann.