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Neue Trinkwasserverordnung: Pflichten für Hausbesitzer

(Copyright: BMU/Brigitte Hiss)

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Am 1. November 2011 tritt die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Eine wesentliche Änderung betrifft die jährliche Untersuchungspflicht auf Legionellen für Gebäude, in denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird.

Neu ist die Untersuchungspflicht für Trinkwasserinstallationen im gewerblichen Bereich. Gewerbliche Gebäude sind auch Gebäude mit Mietwohnungen, denn die Vermietung von Wohnungen gilt als gewerbliche Tätigkeit. Das heißt, Hauseigentümer bzw. Vermieter müssen das Trinkwasser einmal im Jahr auf Legionellen untersuchen lassen.

Unter www.eckring.de (Sanitär/Trinkwasserhygiene) finden Hausbesitzer Informationen zu den Konsequenzen der neuen Verordnung.