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Wärmepumpen: COP-Wert zusätzliches Förderkriterium

Die sogenannte Jahresarbeitszahl, mit der die Effizienz eines Wärmepumpenheizungssystem ermittelt wird, ist und bleibt das entscheidende Kriterium für die staatliche Förderung von Wärmepumpen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dies ist in den Richtlinien zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 11. März 2011 festgelegt.

Seit dem 1. Januar 2012 muss als weiteres Förderkriterium der COP-Wert („Coefficient of Performance“) beachtet werden. Diese Leistungszahl von Wärmepumpen drückt das Verhältnis der abgegebenen Wärmeleistung zur elektrisch aufgenommenen Leistung aus.

Um künftig einen Zuschuss durch das BAFA zu erhalten, müssen deshalb – neben den Nachweisen der Jahresarbeitszahl – auch bestimmte COP-Werte erfüllt sein. Diese liegen bei Luft/Wasser-Wärmepumpen bei 3,10 (im Betriebspunkt A2/W35), bei Sole/Wasser-Wärmepumpen bei 4,30 (im Betriebspunkt B0/W35) sowie bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen bei 5,10 (im Betriebspunkt W10/W35).

Einen Überblick über Wärmepumpen, die die geforderten Werte erfüllen, liefert die BAFA-Liste der Wärmepumpen mit Prüfzertifikat, die hier zum Herunterladen verfügbar ist. Weitere Informationen: www.bafa.de