Heizungsgesetz: Verschiebung der 65-Prozent-Regel in Kraft
Nachdem der Bundestag am 21. Mai beschlossen hatte, die zentrale Vorgabe des Gebäudeenergiegesetzes, die 65-Prozent-Regel, zu verschieben, wurde dieser Beschluss nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt die Pflicht für mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien beim Heizungstausch in Städten über 100.000 Einwohnern erst am 1. November 2026 in Kraft – statt wie bisher geplant ab dem 1. Juli. In Baden-Württemberg sind die neun größten Städte betroffen: Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Ulm, Pforzheim und Reutlingen.
Der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg hatte die Verschiebung seinerzeit gefordert und gutgeheißen, um ein Wirrwarr an Regelungen zu verhindern. Denn mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) will die Bundesregierung die 65-Prozent-Regel ganz abschaffen. Dieses Gesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Es kann daher nicht rechtzeitig zum 1. Juli wirksam werden, wie die schwarz-rote Koalition es eigentlich vorhatte. Für den FV SHK-BW ist die Verschiebung ein Erfolg mit einem bitteren Beigeschmack. Denn eigentlich hoffen die SHK-Betriebe darauf, wieder langfristig sicher planen zu können.

