BEG-Förderung neu aufgelegt
In den meisten Fällen wurde die Förderung nach BEG deutlich reduziert. Ergänzend werden Fördersätze und Förderhöchstsummen in halbjährlichem Turnus jeweils zum 1.2. bzw. 1.8. eines jeden Jahres nach unten angepasst. Bei der Antragstellung sollte daher darauf geachtet werden, nicht durch zu späte Bearbeitung in diese Datumsfalle zu geraten. Bei der steuerlichen Förderung gibt es bis jetzt keine Änderungen. Es ist unklar, ob hier noch angepasst wird. Vergleichen Sie hierzu den Förderrechner des ZVSHK.
Die folgenden Informationen fokussieren auf die Zuschussförderung für den Austausch des Wärmeerzeugers im selbst genutzten Einfamilienhaus.
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