Heizungsförderung: KfW wechselt das Portal
Wer für die Heizungsförderung Bestätigungen ausstellt, sollte diese Woche handeln: Die staatliche Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) stellt zum 25. September auf ein neues Expertenportal um. Angefangene, aber noch nicht abgeschlossene Vorgänge gehen beim Umzug auf das neue Portal verloren. Betroffen sind die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) – jeweils auch in der gewerblichen Variante (gBzA und gBnD).
Was jetzt zu tun ist
Zwischengespeicherte Entwürfe aus der alten Anwendung werden nicht übernommen. Wer Vorgänge angefangen hat, sollte sie deshalb bis zum 22. September abschließen – sonst müssen sie im neuen Portal komplett neu erfasst werden. Bereits fertiggestellte Bestätigungen bleiben gültig und können wie gewohnt für die Antragstellung oder den Nachweis verwendet werden.
Zwei Tage Pause
Am 23. und 24. September lassen sich vorübergehend keine Bestätigungen erstellen. Betroffen sind diese Produkte:
- Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
- Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459)
- Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (522)
- Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (422)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude – Kredit (261)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude – Zuschuss (461)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen – Kredit (264, Wohngebäude)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen – Zuschuss (464, Wohngebäude)
- Wohneigentum für Familien – Neubau (300)
- Energieeffizient Sanieren – Kredit (151, 152) – nur BnD betroffen
- Energieeffizient Bauen (153) – nur BnD betroffen
Änderungs-BzA sind bereits seit dem 14. September nicht mehr möglich, ebenfalls bis einschließlich 24. September. Das betrifft:
- Energieeffizient Sanieren – Kredit (151, 152)
- Energieeffizient Bauen (153)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude – Kredit (261)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude – Zuschuss (461)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen – Kredit (264, Wohngebäude)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kommunen – Zuschuss (464, Wohngebäude)
Ab 25. September: nur noch das neue Portal
Danach laufen alle Bestätigungen über expertenportal.kfw.de. Das gilt ausdrücklich auch für eine BnD, deren zugehörige BzA noch in der alten Anwendung entstanden ist. Die Anmeldedaten bleiben unverändert.
Zwei Angaben kommen neu hinzu: Für Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Solarthermieanlagen muss das förderfähige Modell aus der BAFA-Anlagenliste ausgewählt werden – dafür genügt die Anlagennummer. Außerdem fragt das Portal die Altanlage detaillierter ab als bisher.
Bei Rückfragen hilft das Dialogcenter der KfW unter 0800 5399013. Informationen der KfW zum neuen Expertenportal.

