Erbschaftsteuer: ZDH-Umfrage für Handwerksbetriebe
Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich über die Verschonung von Betriebsvermögen in der Erbschaftsteuer verhandelt. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) war vor Ort und führt im Nachgang gemeinsam mit dem Deutschen Handwerksinstitut (DHI) eine Sonderumfrage unter Handwerksbetrieben durch. Die Beteiligung ist bis zum 8. Dezember 2026 möglich.
Worum es in Karlsruhe geht
Die Erbschaftsteuer steht erneut auf der politischen Agenda – und mit ihr die Frage, ob Betriebsübergaben an die nächste Generation künftig deutlich stärker besteuert werden sollen. In einer mündlichen Verhandlung hat sich das Bundesverfassungsgericht mit dieser Frage befasst.
Wie der ZDH mitteilt, lag ein Schwerpunkt der Verfassungsrichter bei der Befragung der geladenen Sachverständigen aus Wirtschaft und Wissenschaft auf der Verfügbarkeit und der Aussagekraft empirischer Daten – unter anderem zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des geltenden Erbschaftsteuerrechts.
Warum belastbare Zahlen jetzt zählen
Das Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet. Für die anschließende politische Debatte und eine mögliche Reform gewinnen damit Daten an Gewicht: zur Unternehmensnachfolge, zur Wirkung der Erbschaftsteuerlast auf die Betriebsfortführung, auf das Investitionsverhalten und auf den Bestand von Arbeitsplätzen.
Genau hier setzt die Umfrage an. Ziel sei es, so der ZDH, ein realistisches Bild der Lage in den Betrieben zu gewinnen, um die Interessen des Handwerks in der weiteren Debatte sachlich und fundiert vertreten und die Folgen möglicher Reformen verlässlich einschätzen zu können.
Jetzt teilnehmen
Die Befragung läuft ab sofort und ist bis zum 8. Dezember 2026 erreichbar. Je mehr Betriebe sich beteiligen, desto aussagekräftiger wird die Datenbasis – und desto stärker die Position des Handwerks in der politischen Diskussion.
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