Heizungsgesetz: Bundestag beschließt Verschiebung der 65-Prozent-Regel in Großstädten
(Stuttgart). Die drohende Heizungsvorgabe für Großstädte im Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat der Bundestag am gestrigen Donnerstag, 21. Mai, um vier Monate verschoben. Die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien beim Heizungstausch gilt in Städten über 100.000 Einwohnern nun erst ab dem 1. November 2026 – statt wie bisher geplant ab dem 1. Juli. Der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg (FV SHK-BW) begrüßt den Beschluss.
„Eine Regel, die in gut vier Wochen in Kraft getreten wäre und danach wenige Wochen später mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz wieder entfallen wäre, hätte nur Verwirrung gestiftet”, sagt Wolfgang Becker, Hauptgeschäftsführer des FV SHK-BW. „Die Verschiebung war der einzig vernünftige Weg und bietet Betrieben und Kunden für die Übergangszeit eine gewisse Planungssicherheit.”
Technisch wurde die Änderung an ein Gesetz zur Umsetzung europäischer Ökodesign-Regelungen angedockt – ein unscheinbares Verfahren mit praktisch großer Wirkung. In Baden-Württemberg sind die neun größten Städte betroffen: Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Ulm, Pforzheim und Reutlingen. Nach dem bisherigen GEG hätten dort von Juli an nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Regel entfällt nun – vorerst bis 31. Oktober.
Wärmepumpe bleibt die richtige Wahl
Die Verschiebung ändert nichts an der fachlichen Empfehlung des SHK-Handwerks: „Wer heute eine Öl- oder Gasheizung einbaut, wettet darauf, dass die Preise für diese Energieträger dauerhaft wieder günstiger werden. Das ist eine schlechte Wette”, sagt Becker: Der CO2-Preis werde steigen. Die Abhängigkeit von fossilem Öl und Gas bleibt ein geopolitisches Risiko. Und Biogas oder Bioöl stehen auf absehbare Zeit nur in begrenzten Mengen zur Verfügung – und nur zu hohen Preisen.
In Baden-Württemberg kommt ein weiterer Grund hinzu, nicht mehr auf Öl und Gas zu setzen: Das Klimaschutzgesetz des Landes sieht Klimaneutralität bis 2040 vor. Die neue grün-schwarze Landesregierung hat sich ausdrücklich dazu bekannt, an diesem Ziel festzuhalten. „Wer heute eine Öl- oder Gasheizung einbaut, sollte davon ausgehen, dass schon in 14 Jahren der Betrieb mit fossilem Gas oder Öl sehr stark oder sogar vollständig eingeschränkt wird. Nach der Logik der Gesetze wäre ein Weiterbetrieb schon 2040 nur noch mit 100 Prozent Biobrennstoff möglich, von dem noch niemand sagen kann, wo er in großem Maßstab herkommen soll”, so Becker.
Die Empfehlung des Verbandschefs ist daher klar: „In den meisten Fällen ist die Wärmepumpe die richtige Heizung – wirtschaftlich, zukunftssicher und klimafreundlich. In Einzelfällen kann Biomasse die bessere Lösung sein. Gas und Öl sollte da zum Einsatz kommen, wo Wärmepumpe, Biomasse oder Fernwärme technisch oder wirtschaftlich keine Alternativen darstellen. In jedem Fall ist der Innungsfachbetrieb der kompetente Berater für den Heizungstausch.”
Jetzt handeln – Förderung sichern
Die Verschiebung der 65-Prozent-Regel schafft nun zwar Luft, aber noch keine Verlässlichkeit. Derzeit arbeitet die Bundesregierung am neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Bislang ist nicht absehbar, ob es der Hoffnung des Heizungshandwerks entsprechen wird, langfristige Planungssicherheit zu schaffen. Von der Bundespolitik wünscht sich der Verband nun, die gewonnene Zeit für ein möglichst zügiges, aber dennoch geordnetes Verfahren zu nutzen.
In der Folge des GModG erwartet der Fachverband, dass sich im Lauf des Jahres 2026 auch die Förderung (BEG) ändern wird. Bislang haben Vertreter der Bundesregierung lediglich zugesichert, die Finanzierung der BEG sei gesichert – die individuellen Fördersätze könnten sich aber ändern. „So gut wie jetzt wird die finanzielle Unterstützung des Heizungstauschs angesichts klammer Haushaltskassen nicht mehr werden”, ist sich Becker sicher. „Was heute beantragt wird, ist sicher. Was danach gilt, ist offen. Wer eine neue Heizung plant, sollte jetzt handeln und nicht warten.”
Info:
Bericht des Deutschen Bundestags zu Umsetzung europäischer Regelungen zum Ökodesign

