Neues Heizungsgesetz gilt – „Jetzt muss Ruhe einkehren!“
(Stuttgart). Seit heute, 29. Juli, gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Der Bund hat es gestern im Bundesgesetzblatt verkündet, die zentralen Regeln zum Heizungstausch treten einen Tag später in Kraft. An die Stelle der bisherigen 65-Prozent-Pflicht tritt ein neues Options- und Quotenmodell. Der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg (FV SHK-BW) begrüßt, dass nach mehr als einem Jahr Hängepartie endlich Klarheit herrscht – und verbindet das mit einer klaren Erwartung an die Politik.
„Wir sind froh, dass ein Gesetz in Kraft ist und sich unsere Betriebe darauf einstellen können”, sagt Wolfgang Becker, Hauptgeschäftsführer des FV SHK-BW. „Jetzt muss Ruhe in die Energiepolitik einkehren. Keine weiteren Verschlimmbesserungen – weder in Berlin noch in Stuttgart!”
Umfrage: Politik ist das größte Risiko, nicht die Technik
Wie dringend die Branche diese Ruhe braucht, zeigt die aktuelle Konjunkturumfrage des Fachverbands unter seinen Mitgliedsbetrieben. Auf die Frage nach dem größten Risiko für die Wärmewende nannten 68 Prozent der Betriebe die politische Verunsicherung. Weit dahinter folgen die wirtschaftliche Lage der Kunden mit 18 Prozent und der Fachkräfte-Engpass mit 8 Prozent. Fehlende oder ungeeignete Produkte nannte kein einziger Betrieb.
„Das Ergebnis ist ein Fingerzeig”, so Becker. „Die Wärmewende scheitert nicht an der Technik und nicht am Handwerk. Sie scheitert an einer Politik, die alle zwei Jahre die Regeln ändert.” Bemerkenswert ist auch: Hätten die Betriebe zwischen altem und neuem Gesetz wählen können, hätte sich eine deutliche Mehrheit von 56 Prozent für das alte GEG entschieden. Nur 20 Prozent bevorzugen das neue GModG, ein Viertel hält beide für gleichwertig. „Geht es nach dem SHK-Handwerk, hätte es diese Reform nicht gebraucht”, sagt Becker. „Umso wichtiger ist jetzt, dass das neue Gesetz Bestand hat. Die Politik hat es sich für 2030 zur Evaluation vorgemerkt. Bis dahin sollte sie es in Ruhe lassen.”
Heizungsentscheidung auf die Lebensdauer betrachten
Der Fachverband rät Hausbesitzern, die Heizungsentscheidung mit langem Blick anzugehen. Eine Heizung läuft 15 bis 20 Jahre, eventuell sogar länger. Entscheidend ist deshalb nicht, was heute im Gesetz steht, sondern was der Betrieb der Anlage über diesen Zeitraum kostet. Fossile Brennstoffe werden nach allen Prognosen deutlich teurer – durch den steigenden CO2-Preis und die künftig vorgeschriebenen Anteile an Biobrennstoffen.
„Das neue Gesetz gibt den Menschen mehr Freiheit im Heizungskeller. Freiheit heißt aber auch Eigenverantwortung”, sagt Becker. „Wer sich heute für eine fossile Heizung entscheidet, kann später niemand anderen dafür verantwortlich machen.” In den meisten Gebäuden sei die Wärmepumpe die richtige Wahl, in manchen Fällen Biomasse. Wo die Verhältnisse schwierig sind, berät der Innungsfachbetrieb vor Ort.
Einen Engpass beim Handwerk gibt es nicht. Wer jetzt beauftragt, bekommt seine Heizung zeitnah.
Förderung: handeln, aber nicht hetzen
Zur Förderung BEG gilt: Sie ist da und sie wirkt. Die seit dem 21. Juli geltenden Fördersätze sinken allerdings ab Februar 2027 halbjährlich. Wer ohnehin tauschen will, sollte deshalb nicht unnötig warten. „Die Degression ist ein Grund, zügig zu entscheiden – aber kein Grund zur Panik”, so Becker. „Wichtiger als ein paar Prozentpunkte Förderung ist, dass die Anlage zum Gebäude passt.”

