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Verbraucherinformation zur EnSimiMaVDer Fachverband hat zur Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) eine Verbraucherinformation erstellt. Darin wird auf die Anforderungen der Verordnung wie: 1. Heizungsprüfung für gasbeheizte Wohn- und Nichtwohngebäude eingegangen. Damit Betriebe ihre Kunden über die EnSimiMaV optimal beraten können, hat der Fachverband eine Verbraucherinformation zusammengestellt. Diese kann als pdf-Datei ausgedruckt, online gestellt oder per Mail versendet werden. Die Word-Datei bietet Ihnen die Möglichkeit die Informationen auch auf das eigene Firmenbriefpapier auszudrucken oder mit Ihrem Logo zu versehen.
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Merkblatt Jahressteuergesetz 2022 - Nullsteuersatz bei PhotovoltaikMit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2022 ist ein neuer Paragraf 12 Abs. 3 UStG in Kraft getreten, der einen Nullsteuersatz mit Vorsteuerabzug für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen vorsieht. Auf was dabei im Einzelnen zu achten ist, hat der ZVSHK in einem Merkblatt zusammengestellt.
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Steuerliche Förderung nach §35c EStGIm Rahmen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung fördert das Bundesministerium für Finanzen seit dem 1. Januar 2020 unterschiedliche Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung, nach §35c des Einkommensteuergesetzes (EStG). Neben dem Gesetzestext detailliert die Energetische Sanierungsmaßnahme Verordnung (ESanMV) die Konditionen und die technischen Mindestanforderungen für die Förderung.
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Verbraucherinformation zum Austausch alter Öl- oder GasheizungenWas ist bei der Modernisierung von alten Öl- und Gasheizungen zu beachten? In Baden-Württemberg muss nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ein Anteil von mindestens 15 Prozent an erneuerbarer Energie bei einem Heizkesseltausch für die neue Zentralheizungsanlage eingesetzt werden. Gleichzeitig soll aber das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Laufe des Jahres 2023 geändert werden. Demnach soll dann ab 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit Betriebe ihre Kunden über den Austausch der alten Öl- und Gasheizungen optimal beraten können, hat der Fachverband eine Verbraucherinformation zusammengestellt. Diese kann als pdf-Datei ausgedruckt, online gestellt oder per Mail versendet werden. Die Word-Datei bietet Ihnen die Möglichkeit die Informationen auch auf das eigene Firmenbriefpapier auszudrucken oder mit Ihrem Logo zu versehen.
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Arbeitsvertragsmuster und ZusatzvereinbarungenAufgrund der zum 01. August 2022 wirksam gewordenen gesetzlichen Änderung des Nachweisgesetzes hat der Fachverband SHK seine Arbeitsvertragsmuster für die Bereiche SHK und OL überarbeitet. Die vier Arbeitsvertragsmuster sowie mögliche Zusatzvereinbarungen zu den Arbeitsverträgen für gesonderte Bereiche wie Nutzung Firmenfahrzeuge, Arbeitszeitkonten, Führerschein, Fortbildung sind im Download verfügbar.
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Befristeter Weiterbetrieb von alten Einzelfeuerstätten nun auch in Baden-Württemberg möglichDas Umweltministerium Baden-Württemberg hat am 15. Dezember 2022 mit einem Vollzugsschreiben an die zuständigen Regierungspräsidien sowie unteren Verwaltungsbehörden bekannt gegeben, dass Einzelfeuerstätten, die den Anforderungen der 1. BImSchV nicht mehr entsprechen und nach den Anforderungen der §§ 25 bzw. 26 der 1. BImSchV außer Betrieb genommen wurden mussten, befristet bis zum 31. Mai 2022 weiter betrieben werden dürfen. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Feuerstätte noch betriebsbereit an einen Schornstein angeschlossen sein muss. Das bedeutet im Umkehrschluss: Wurde die Feuerstätte bei der Außerbetriebnahme demontiert greift die Ausnahme nicht. Ein Wiederanschließen der Feuerstätte an den Schornstein im Rahmen der Regelungen des Vollzugsschreibens ist ausgeschlossen. Weiterhin muss der Feuerstättenbetreiber im Vorfeld einen Ausnahmeantrag gemäß § 22 der 1. BImSchV bei der zuständigen unteren Verwaltungsbehörde (i.d.R. das Landratsamt, die untere Immissionsschutzbehörde) stellen. Die jeweilige untere Verwaltungsbehörde legt im Bewilligungsbescheid die jeweiligen Einzelheiten fest, unter denen die Ausnahme genehmigt wird. Außerdem muss der zuständigen bevollmächtigte Schornsteinfeger:in in Kenntnis gesetzt werden, dass die Feuerstätte wieder betrieben wird. In der Folge muss er wiederum einen Feuerstättenbescheid erstellen sowie die Anlage in das Kehrbuch aufnehmen. Die Feuerstätten müssen nach Ablauf der Frist, also ab 1. Juni 2023 wieder gemäß den Vorgaben der §§ 25 und 26 der 1. BImSchV außer Betrieb genommen werden. Die Konsequenz aus der Regelung ist, dass nichts verallgemeinert werden kann. Jede kommunale Behörde entscheidet, ob oder ob nicht und wenn ja unter welchen Bedingungen. Es bleibt also auch zum Jahresausklang „spannend“. Das Vollzugsschreiben des Umweltministeriums sowie die Mustervorlage zur Antragstellung finden Sie im Download.
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Weihnachtsgeld – letzte Fragen einfach geklärtDer ein oder die andere mag es schon nahezu ausgegeben haben, bei manchen gibt es aber noch Unsicherheiten oder Fragen bezüglich der Ansprüche auf Weihnachtsgeld. Das Referat Recht hat für Sie nochmal alle Fälle und Fragestellungen in einem Dokument zusammengefasst
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Finanzielle Unterstützung für UnternehmenNähergehende Informationen zum aktuellen Liquiditätskredit (Plus) sowie bestehenden Förderprogrammen bei anstehenden Digitalisierungsvorhaben hat der Fachverband zusammengefasst.
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BEG: Unterlagen zur Bundesförderung effizienten GebäudeDie Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das neue Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und löst die bisherige Förderprogramme “Heizen mit Erneuerbaren Energie” und “Heizungsoptimierung” des BAFA (seit 1. Januar 2021) und die Programmen „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ der KfW (seit 1. Januar und 1. Juli 2021) ab. Die BEG besteht aus drei Säulen: für Einzelmaßnahmen (BEG EM), für Wohngebäude (BEG WG) und für Nichtwohngebäude (BEG NWG). BEG EM läuft seit dem 1. Januar 2021. BEG WG und BEG NWG läuft seit dem 1. Juli 2021. Der Fachverband stellt mehrere Unterlagen zur Verfügung. Die nachfolgend aufgeführten Dokumente werden bei Bedarf aktualisiert. Sie können sich immer anhand des markierten Datums in Namen des Dokuments orientieren, ob Sie die aktuelle Version besitzen.
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EnSimiMaV: Verordnung zum Energiesparen bei ErdgasheizungenDas Bundeskabinett hat am 24. August 2022 zwei Energiesicherungs-Verordnungen zugestimmt. Beide Verordnungen basieren auf dem Energiesicherungsgesetz (§ 30 EnSiG) und sollen einen weiteren Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit leisten. Da das SHK- und OL-Handwerk lediglich von der Mittelfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) Die EnSimiMaV wurde am 16. September 2022 vom Bundesrat verabschiedet und ist ab dem 01.10.2022 anzuwenden. Sie hat eine Geltungsdauer von 24 Monaten. Als weitere Hilfestellungen sind die Fachregeln zur Optimierung von Heizungsanlagen und zum Hydraulischen Abgleich hier aufgeführt ebenso wie eine Checkliste für die Durchführung und Dokumentation (im Word-Format und als beschreibbare pdf-Datei). Für die im Serviceportal SHK registrierten SHK-Mitgliedsbetriebe stellt der ZVSHK demnächst zusätzlich noch eine Abfragestrecke "Heizungsprüfung und hydraulischer Abgleich" zur Verfügung, so dass die verpflichteten Gebäudeeigentümer die Heizungsprüfung und den hydraulischen Abgleich auch digital anfordern können.
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Mit der Kfz-Flottenversicherung Ihren Fuhrpark optimal absichernMit Ihren Firmenfahrzeugen sind Sie den ganzen Tag im Einsatz und müssen sich auf Ihren Fuhrpark verlassen können. Deshalb ist es wichtig, sich umfassend abzusichern, um im Schadensfall keine Sorge haben zu müssen. Mit der Kfz-Versicherung unseres Kooperationspartners Helmsauer steht Ihnen eine interessante Lösung zur Verfügung. Bei einem Stückkostenmodell können Sie bereits vorab mit den auf Sie zukommenden Kosten kalkulieren. Hierbei gelten die Regelungen der Schadenfreiheitsklassen nicht. Wobei Sie dennoch den Umfang des Versicherungsschutzes der einzelnen Fahrzeuge bestimmen können. Mehr Informationen finden Sie im Flyer.
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Nachwuchskampagne/Nachwuchswerbung: Zeit zu startenZeit zu starten - so lautet das Kampagnenmotto der bundesweiten Ausbildungsinitiative des SHK-Handwerks.
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Merkblatt Jugendarbeitsschutz im BetriebFür Jugendliche liegt die Arbeitswelt der Erwachsenen außerhalb ihrer bisherigen Erfahrungen. Sie benötigen zum Einstieg in den betrieblichen Alltag eine fachliche Anleitung und Sie bedürfen eines besonderen Schutzes bei der Arbeit, bei der Ausbildung oder im Praktikum. Bei der Beschäftigung eines Jugendlichen muss der Arbeitgeber auch die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) beachten, um Jugendliche vor den Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Jugendliche können als Schülerpraktikanten oder als reguläre Auszubildende im Betrieb tätig sein. Ein Merkblatt der Basiknet GmbH informiert über die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben, die bei der Beschäftigung von Jugendlichen zu beachten sind. Das Merkblatt kann im Downloadcenter des Fachverbandes von Mitgliedsbetrieben kostenlos heruntergeladen werden. Die Basiknet GmbH ist Partner des Fachverbandes und unterstützt Betriebe mit dem Tool SHK-Arbeitssicherheit bei der Durchführung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Mitgliedsbetriebe können SHK-Arbeitssicherheit zu Sonderkonditionen nutzen. SHK-Arbeitssicherheit basiert auf zwei Bausteinen, die auf die Bedürfnisse des SHK-Handwerks zugeschnitten sind: Dem Online-Arbeitsschutzportal über das Internet und der persönlichen Beratung bei der Ersteinrichtung des betrieblichen Arbeitsschutzes und bei der Regelbetreuung. Weitere Informationen und ein Flyer, mit dem Mitgliedsbetriebe eine unverbindliche Beratung anfordern können, finden sich ebenfalls im Downloadcenter des Fachverbandes.
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Handwerkskampagne des ZDH „Handwerk macht Schule"Im Rahmen der Handwerkskampagne des ZDH ist das Projekt „Handwerk macht Schule“ in Kooperation mit dem Eduversum-Verlag gestartet, um für eine Ausbildung im Handwerk zu werben. Hierbei geht es um Informationen rund um das Handwerk an Schulen, insbesondere um die gezielte Ansprache von Lehrerinnen und Lehrern. Im Rahmen unserer Kooperation wird der Eduversum-Verlag in den kommenden Jahren ein umfangreiches Paket mit Unterrichtsmaterial erstellen, bei dem Themen und Fragen aus dem Handwerk lehrplankonform in den regulären Fachunterricht eingebracht werden. Dieses Unterrichtsmaterial ist gebündelt auf der Plattform „Handwerk macht Schule“ und wird zusätzlich über „Lehrer-Online“ ausgespielt. Neben dem ZVSHK nutzen dieses Angebot vier weitere Zentralfachverbände des Handwerks, um es mit eigenem Unterrichtsmaterial zu bereichern. (ZVEH, ZVSHK, ZV-Gerüstbau, ZV-Friseurhandwerk, ZV-Kfz) Der dazugehörige Flyer „Schulbank trifft Werkbank“ informiert über das Projekt und soll Gelegenheit geben, dafür als Gemeinschaftsprojekt des deutschen Handwerks an Ihren örtlichen Schulen zu werben bzw. es in Ihre Angebote zur Berufsorientierung einzubeziehen. Den Flyer können Sie im hier herunterladen und selbst ausdrucken oder in gedruckter Form bei uns bestellen unter: info@fvshkbw.de
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Nachwuchskampagne: Neue Zeit zu starten-Materialien mit dem Slogan #WirsindrelevantDer ZVSHK stellt zur Ausbildungs-Kampagne #wirsindrelevant Vorlagen für Social-Media-Posts und A1-Poster zu Verfügung, die das Thema Systemrelevanz und Klimaschutz aufgreifen. Außerdem steht hier ein Rechnungsbeileger zum Selbstausdrucken zur Verfügung. Der Einleger zum Berufeflyer kann entweder hier selbst ausgedruckt werden oder beim Fachverband kostenlos bestellt werden. Nutzen Sie diese Materialien aktiv, um für unsere Branche Nachwuchs zu gewinnen.
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Minijobber, Übergangsbereich und kurzfristig Beschäftigte: Welche Regelungen zu beachten sindFür geringfügig entlohnte Beschäftigte („Minijobber“), Beschäftigte im Übergangsbereich („Midijobber“) und kurzfristige Beschäftigte gelten besondere Regelungen u. a. zur Sozialversicherung, zur Steuer und zum Meldeverfahren. Die Broschüre „Minijobs und Übergangsbereich“ des Zentralverbands des deutschen Handwerks (ZDH) fasst übersichtlich zusammen, welche Regelungen, Abgaben und Beiträge in diesem Bereich zu beachten sind.
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Aufbewahrungsfristen für das Jahr 2023Zu Beginn jedes neuen Jahres besteht die Möglichkeit, sich im Bereich der Unterlagen-Archivierung von sogenannten „Altlasten“ zu trennen. Aus der Übersicht können Sie die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nach Handels- und Steuerrecht für das Jahr 2023 entnehmen. Dies bedeutet, dass Unterlagen aus Jahren vor den in der Übersicht angegebenen Daten im Jahr 2023 entsorgt werden können. Zur Abwehr bzw. Durchsetzung von zivil- bzw. öffentlich-rechtlichen Ansprüchen kann im Einzelfall (insbesondere im Hinblick auf Beweiszwecke) ggf. dennoch eine längere Aufbewahrung angezeigt sein.
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Nachhaltige Unternehmensführung im SHK-Betrieb: Leitfaden exklusiv für InnungsmitgliederNachhaltigkeit bedeutet mehr als nur Umweltschutz. Ebenso wichtig sind wirtschaftliche Stabilität und soziale Verantwortung. Dies schließt sich nicht zwangsläufig aus. Ein nachhaltiges Unternehmensimage entscheidet zukünftig sowohl verstärkt darüber, bei welchem Betrieb künftige Fachkräfte arbeiten möchten, als auch welcher Betrieb kundenseitig entsprechend lukrative Aufträge erhält. Doch wo und wie anfangen? Der Fachverband hat einen Leitfaden exklusiv für seine Mitglieder erarbeitet, in dem er Handlungsempfehlungen gibt und Praxisbeispiele aufzeigt. Die baden-württembergischen Innungsfachbetriebe können diesen kostenlos herunterladen.
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Solardachpflicht: Konsequenzen für Metalldächer und die KlempnerarbeitenDie im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg formulierte Solardachpflicht hat Konsequenzen für die Arbeit von Klempnerfachbetrieben. Wie der Fachverband bereits im Mitgliederrundschreiben „Technik 6/2022“ berichtet hatte, besteht die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen oder solarthermischen Anlagen auf Dachflächen Konsequenzen für die Klempnerbetriebe Der Bauherr sollte bereits in der Angebotsphase auf die Solardachpflicht hingewiesen werden. Hierfür hat der Fachverband eine Information für den Auftraggeber erstellt, die das Klempnerunternehmen ausfüllen/anpassen und dem Angebot beifügen sollte. Weitere Tipps sind in dem ausführlichen pdf-Dokument zusammengestellt, das hier zum Download bereit steht.
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GEG - Gebäudeenergiegesetz: Konsultation zu 65 Prozent erneuerbare Energie für neue HeizungenAb dem 1. Januar 2024 soll jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben dazu eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine hat der Koalitionsausschuss am 23. März 2022 im Rahmen des Entlastungspakets 2 entschieden, dass diese Vorgabe möglichst bereits ab dem 1. Januar 2024 für jeden Heizungsaustausch in neuen oder bestehenden Gebäuden gelten soll. Im Ampel-Koalitionsvertrag war ursprünglich als Starttermin der 1. Januar 2025 angekündigt worden. Hier steht zum einen die von den Ministerien veröffentlichte Konzeption zur Umsetzung zum Herunterladen zur Verfügung. Außerdem die vom Zentralverband SHK (ZVSHK) eingebrachte Stellungnahme, die unter anderem mit Mitwirkung des Fachverbandes SHK Baden-Württemberg entstanden ist. Diese war bis zum 22. August 2022 abzugeben.
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Nachwuchskampagne: Motive zur Azubisuche in Anzeigen oder Social-Media-PostsFür viele Jugendliche können ein Ferienjob oder ein Praktikum gute Möglichkeiten sein, erstmals „SHK-Luft“ zu schnuppern. Und wer weiß, vielleicht ergibt sich dadurch in naher Zukunft ein Ausbildungsverhältnis? Auch Schulabgänger, denen Corona einen Strich durch ihre Pläne gemacht hat, können durchaus noch geeignete Bewerber fürs SHK-Handwerk sein. Gerne passen wir Ihnen die Motive mit aktuellen Hashtags an, kommen Sie direkt auf uns zu. Bitte denken Sie nach dem Herunterladen daran, Ihr Firmenlogo und Infos einzufügen, wie die Interessenten Kontakt mit Ihnen aufnehmen können. Links und Hashtags oder ein QR-Code bieten sich hierfür an. Ausbildung2020_Motive_Textbausteine_01.docx (468,6 KB) | |
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Das neue Nachweisgesetz: Nachweispflicht des Arbeitgebers zu ArbeitsbedingungenZum 1. August 2022 tritt das neue Nachweisgesetz in Kraft. Das Gesetz setzt die seit dem 31. Juli 2019 geltende europäische „Arbeitsbedingungenrichtlinie“ in deutsches Recht um. Mit den Änderungen im Nachweisgesetz werden bereits bestehende Nachweispflichten des Arbeitgebers ausgeweitet. Diese haben nun neue gesetzliche Vorgaben beachten. Tun sie dies Hier steht eine Übersicht mit den wesentlichen Neuregelungen und den Konsequenzen für die Praxis zur Verfügung. Außerdem eine Handlungshilfe. Weiteres lesen Sie in der Rubrik Service bei den Rundschreiben im Rundschreiben Recht 3/2022.
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Kostenspiegel Ausbildung – Rechnet sich ein Lehrling?Viele Betriebe stehen vor der Entscheidung: Soll ein Azubi eingestellt werden oder nicht? Was kostet die Ausbildung aus ökonomischer Sicht und welchen Nutzen liefert sie im Gegenzug? Wie kann man dem Kunden gegenüber argumentieren, weshalb es gerechtfertigt ist, auch den Azubi zu verrechnen? Der Fachverband hat eine Beispielrechnung mit Kosten und Erlösen gemacht und eine Argumentationshilfe für Betriebe erarbeitet.
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Eignungstest – für das Vorstellungsgespräch oder BetriebspraktikumDie Suche nach einem geeigneten Lehrling gleicht häufig der sprichwörtlichen Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Der Fachverband stellt daher den Ausbildungsverantwortlichen einen 18-seitigen Test zur Verfügung, mit dessen Hilfe die Auswahl des künftigen Nachwuchses etwas vereinfacht werden soll. Die Fragen im Test - Stand Oktober 2020 - erheben die grundlegenden persönlichen Daten, gehen auf die Allgemeinbildung und das handwerkliche Geschick ein, fragen das räumliche Vorstellungsvermögen, Kenntnisse der deutschen Sprache, der Mathematik und der Geographie ab.
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Hohe Kraftstoffpreise: Empfehlung und BerechnungstoolDie aktuell stark gestiegenen Kraftstoffpreise haben verstärkt zu Nachfragen der Mitgliedsbetriebe beim Fachverband geführt. Im Kern ging es bei den Anfragen um die Fragen:
Die Fachverband-Experten haben hierzu eine Empfehlung für die Betriebe ausgearbeitet und ein Berechnungstool entwickelt. Beides können Mitglieder hier herunterladen.
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