Die Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) wird voraussichtlich Ende 2011 in Kraft treten. Während bisher in Baden-Württemberg für Tätigkeiten an Heizöltankanlagen erst ab einem Volumen von 10.000 Liter die Fachbetriebseigenschaft nach § 19 l WHG gefordert war, wird im Referentenentwurf der VAUwS diese bereits ab einem Volumen von 1.000 Liter gefordert. Konkret bedeutet dies, dass jeder SHK-Betrieb, der an einer Heizöllageranlage mit mehr als 1.000 Liter tätig werden will, sich zum Fachbetrieb im Sinne des Wasserrechtes nach der neuen VAUwS zertifizieren lassen müsste.
Die Zertifizierung kann zum Beispiel über die Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.V. (ÜWG) erfolgen. Hierzu muss die Sachkunde durch den Besuch einer entsprechenden Fachbetriebsschulung nachgewiesen werden und der Betrieb muss Mitglied in der ÜWG werden.
Weitere Informationen dazu unter <link http: www.üwg.de>www.üwg.de sowie zu den nächsten Fachbetriebsschulungen im Fachverband-Rundschreiben Bildung vom 25. Januar 2011 sowie im Internet unter <link internal-link einen internen link im aktuellen>www.fvshkbw.de/?id=175.