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Kachelöfen - fit für die Zukunft?

Der Einsatz von Holz als Brennstoff in häuslichen Feuerungsanlagen ist auf dem Vormarsch. Der kohlendioxidneutrale Brennstoff wird in Kamin- und Kachelöfen genauso verfeuert wie – als Holzpressling – in Pelletsöfen und Heizkesseln. Im Zuge der Feinstaubdiskussion plant die Bundesregierung die Novellierung der 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV). Angedacht ist die Einhaltung konkreter Grenzwerte.

In Baden-Württemberg tragen Feuerstätten für Festbrennstoffe mit nur sieben bis neun Prozent zur Feinstaubbelastung bei. Die bei der Verbrennung von Holz entstehenden „Kleinststaubkörner“ bestehen – anders als beim „Verkehrs-Feinstaub“ – aus mineralischen Stoffen und gelten somit als nicht so gefährlich wie Rußpartikel.

Die von der baden-württembergischen Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz angegebenen sieben bis neun Prozent Belastung entwickeln sich vor allem in Altanlagen und bei unsachgemäßem Betrieb von Kaminöfen. Der Einbau von Pelletsanlagen mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ oder mit dem DIN-Plus Zeichen versehener Kachel- und Kaminöfen kann in diesem Fall die Feinstaubbelastung deutlich reduzieren.

Der Hang der Verbraucher mit Hilfe der Kaminöfen aus dem Baumarkt die Heizkosten zu senken, kann sich beim Feinstaub negativ auswirken. Vielfach werden diese „Zusatzheizungen“ ohne Wissen eines Fachbetriebs oder des Schornsteinfegers selbst installiert. Geregelte Verbrennung, richtige Ab- und Zuluft oder Informationen zu den Brennmitteln sind oft Fehlanzeige. „Eine vollständige Verbrennung ist für die Reduzierung der Feinstaubwerte essentiell“, stellt die Innung der Ofen- und Luftheizungsbauer klar. Während Anlagen, die vom Fachbetrieb eingebaut werden, korrekt eingestellt sind und die Eigentümer in der Anwendung aufgeklärt werden, ist dies bei selbsteingebauten Kaminöfen nicht der Fall.

Die geplante Novellierung der 1. BImSchV beinhaltet auch für bestehende Einzelfeuerstätten Anforderungen bezüglich der Abgasemissionen. Anlagen, die die dort festgelegten Grenzwerte für Staub oder Kohlenmonoxid nicht einhalten, müssen mit einem Abgasfilter nachgerüstet werden. Ist dies nicht möglich, steht ein Austausch dieser Öfen an. Die gesetzlichen Fristen für den Austausch reichen von 2014 bis ins Jahr 2024.

Alle Experten sind sich einig: Zur Reduktion der Feinstaubwerte tragen die richtige Auswahl der Feuerstätte, die fachgerechte Installation und das sachgemäße Betreiben dieser Anlage bei. Die Innung empfiehlt vorab Kontakt mit einem Fachbetriebe der Innung – zu erkennen am blau, rot, gelben Eckring – aufzunehmen.