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Prüf und Siegel bei Kamin- und Kachelöfen

Holz als regenerative Energiequelle erfreut sich beim Verbraucher steigender Beliebtheit. Mit der geplanten Novellierung der 1. Bundesimmissions-Schutzverordnung (1. BImSchV) im kommenden Jahr fragen sich viele Hausbesitzer, ob sich die Öfen weiter zur Senkung der Heizkosten nutzen lassen.

Holzpelletsheizungen, Kachel- und Kaminöfen, die mit dem DIN-Puls-Kennzeichen ausgewiesen sind oder den Blauen Engel (Pelletsöfen) aufweisen, arbeiten umweltfreundlich und kohlendioxidneutral. Heizen mit Holz trägt also direkt zur Reduktion der Treibhausgase bei. Diese Öfen halten in der Regel auch die angedachten Grenzwerte bei der Feinstaubemission ein.

„Eine umfassende Beratung im Vorfeld der Kaufentscheidung ist dringend zu empfehlen“, erklärt die Innung der Ofen- und Luftheizungsbauer. Abzuraten sei von veralteten Anlagen oder selbsteingebauten Kaminöfen. Hier bestehe die Gefahr, dass fehlende Technik oder unsachgemäße Installation die Emissionswerte ansteigen lassen. Die Folge: Die Anlagen werden bei einer Überprüfung durch das Raster fallen. Die meiste Feinstaubbelastung geht von den bestehenden Altanlagen aus. Die Novellierung verordnet diesen die Nachrüstung mit bauartzugelassenen Filter oder – falls dies technisch nicht möglich ist – den Austausch der Öfen. Die Gesetzesvorlage sieht Austauschfristen von 2014 bis ins Jahr 2024 vor.

Feinstaubbelastung durch Festbrennstoffe ist nicht nur eine Frage der Technik! „Der menschliche Faktor sollte hier nicht unterschätzt werden“, kommentiert die Innung. Was nützt eine optimierte Technik, wenn die Anlagen unsachgemäß betrieben werden. Die Feinstaubbelastung steigt, bei der Verwendung von nassem Holz oder andere Brennmaterialien, wie beispielsweise Abfällen.

Die Innung der Ofen- und Luftheizungsbauer empfiehlt daher, eine vernünftige Beratungen im Vorfeld, eine sachgemäße Überprüfung der bestehenden Anlagen und ausreichende Informationen durch die Fachbetriebe der Innung.