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Kamin am falschen Ort: auf Auskünfte von Amtsträgern muss man sich verlassen können

Der Infodienst Recht und Steuern der LBS berichtet über einen Fall, bei dem ein Kamin aufgrund einer falschen Auskunft des Schornsteinfegers versetzt werden musste.

Vor dem Neubau einer Immobilie hatte ein Ortstermin stattgefunden, bei dem es unter anderem um den Standort eines Kamins für eine Pellet-Heizungsanlage ging. Auch der Bezirksschornsteinfeger war zugegen, vermaß die Entfernungen zum Nachbargrundstück und gab „grünes Licht“ für die vorgesehene Ausführung.

Nach der Errichtung des Objekts stellte sich heraus, dass der nötige Abstand doch nicht eingehalten worden war. Der Schornstein musste um vier Meter versetzt werden, was mehr als 50.000 Euro kostete.

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil (Aktenzeichen III ZR 367/16) festgestellt, dass man sich auf die Angaben des Schornsteinfegers habe verlassen dürfen. „Auskünfte, die ein Amtsträger erteilt, müssen dem Stand seiner Erkenntnismöglichkeit entsprechend sachgerecht, das heißt vollständig, richtig und unmissverständlich sein", hieß es im Urteil.

Informationen: www.lbs.de