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Styropor-Entsorgung: Bundesrat beschließt Verordnungsentwurf

(Quelle: Pixabay)

Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2016 einen Verordnungsentwurf zur Entsorgung von Styropor beschlossen. Er reagiert damit auf die derzeit bestehenden akuten Probleme bei der Verbrennung von alten Dämmplatten.

Seit Oktober gilt Styropor, das das Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthält, wegen europäischer Vorgaben als gefährlicher Abfall und darf deshalb nicht mehr zusammen mit anderem Bauschutt entsorgt werden. Seitdem geriet die Entsorgung dieses Sondermülls erheblich ins Stocken, da viele Müllverbrennungsanlagen die erforderliche Sondergenehmigung nicht besitzen.
Die Länderkammer möchte die Umsetzung der europäischen Vorgaben um eine befristete Ausnahmeregelung für HBCD ergänzen, um Entsorgungsengpässe zunächst einmal zu beheben. Zugleich hätten die Fachgremien des Bundes und der Länder Zeit, die rechtskonforme und bundeseinheitliche Entsorgung von HBCD vorzubereiten.

Sollte die Bundesregierung die Verordnung wie vom Bundesrat vorgeschlagen erlassen, kann sie direkt in Kraft gesetzt werden.

Informationen: <link http: www.bundesrat.de shareddocs drucksachen external-link-new-window external link in new>Opens external link in new windowwww.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0701-0800/752-16(B).pdf