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Tiefenbeschränkung bei Erdwärmesondenanlagen

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) Baden-Württemberg hat am 18. August die zulässige Tiefe von Geothermiebohrungen deutlich begrenzt. Seither sind nur noch Bohrungen innerhalb des ersten Grundwasserstockwerks erlaubt. Damit soll verhindert werden, dass zwei Grundwasserleiter verbunden werden.

„Wir wollen die Tiefenbegrenzung gerne wieder aufheben“, erklärte Umweltminister Franz Untersteller in einer Pressemitteilung am 8. September, „weil wir die Geothermie als Energieform und die Geothermiebranche als Wirtschaftszweig nicht unnötig lange einschränken wollen.“ 

Das Umweltministerium werde in Kürze Leitlinien zur Qualitätssicherung bei Erdwärmesonden veröffentlichen. Diese Leitlinien würden von den Behörden bei den Zulassungsbescheiden zugrundegelegt. 

Der Fachverband empfiehlt allen Fachbetrieben im Vorfeld der Planungen bei der zuständigen unteren Verwaltungsbehörde – in der Regel ist das das Landratsamt – nachzufragen, ob und welche Beschränkungen bei der Errichtung einer Erdwärmsonde bestehen.

Weitere Informationen: www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/85596/ und www.fvshkbw.de im Mitgliederbereich unter News.