Einzelansicht

Neue Trinkwasserverordnung: Betreiber sind in der Pflicht

(Quelle: ZVSHK)

Die Novellierung der Trinkwasserverordnung (TVO) zum 1. November 2011 benennt für Betreiber von Trinkwasseranlagen besondere Pflichten: Wartung und Instandhaltung sind gefragt - ein wichtiger Ansatzpunkt für den SHK-Betrieb, diese Dienstleistungen anzubieten.

Wenn die neue TVO in Kraft tritt, rücken auch größere Wohngebäude in den Fokus. Vorausgesetzt, sie sind mit einer zentralen Warmwasserbereitung ausgestattet und verfügen über Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Litern sowie Bäder mit Duschen. Dies gilt auch, wenn der Wasserinhalt der Warmwasserleitung vom Speicher bzw. Durchflusswassererwärmer bis zur letzten Entnahmearmatur über drei Liter beträgt.

Betreiber solcher Gebäude (z. B. Wohnungsbaugesellschaften) sieht die TVO in der Pflicht, weil sie kaltes und warmes Trinkwasser an Dritte (Mieter) weitergeben. Damit auch an der letzten Zapfstelle Trinkwasserqualität ankommt, klärt der SHK-Betrieb den Betreiber am besten über die Zusammenhänge auf.

Eine weitere wesentliche Neuerung betrifft die Pflicht einer jährlichen Untersuchung hinsichtlich Legionellen bei Gebäuden, in denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird.

Weitere Informationen finden sie in der TVO und ihrer Kommentierung unter www.fvshkbw.de im Login-Bereich in der Rubrik Technik.