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Tiefenbegrenzung für oberflächennahe Geothermie aufgehoben

(Quelle: BDH)

(Quelle: BDH)

Mit sofortiger Wirkung hat das Umweltministerium Baden-Württemberg das Mitte August 2011 ausgesprochene Verbot, bei der oberflächennahen Geothermie über zwei grundwasserführende Schichten zu bohren, wieder aufgehoben. Der Erlass ist am 7. Oktober 2011 an die zuständigen Landratsämter und Stadtkreise verschickt worden. Somit können stockwerksübergreifende Bohrungen grundsätzlich wieder genehmigt werden.

Gleichzeitig sind die Leitlinien zur Qualitätssicherung Erdwärmesonden erlassen worden, die in Kürze auch veröffentlicht werden. Voraussetzung für eine Bohrung über mehrere Grundwasserleiter ist – anders als bisher – ab sofort eine verschuldensunabhängige Versicherung. Sie übernimmt gewissermaßen in Vorleistung die Entschädigung von Haus- und Wohnungseigentümern, wenn es in Folge einer Geothermiebohrung zu Schäden an ihren Gebäuden gekommen ist.

Informationen: www.um.baden-wuerttemberg.de