Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat am 17. Januar 2012 eine neue Förderrichtlinie zur Förderung von kleinen Blockheizkraftwerken bis einschließlich 20 kW elektrischer Leistung veröffentlicht.
Das Förderprogramm wird über das BAFA abgewickelt. Anträge können ab dem 1. April 2012 gestellt werden, aber in jedem Fall vor Beginn des Bauvorhabens. Als Beginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags.
Grundsätzlich können nur BHKW gefördert werden, die in der offiziellen Herstellerliste des BAFA gelistet sind. Die Liste kann unter www.bafa.de (weiter mit "Kraft-Wärme-Kopplung/Stromvergütung Wärmenetze/Publikationen/Liste zur Allgemeinverfügung aus dem Bundesanzeiger") eingesehen und heruntergeladen werden.
Gefördert werden nur BHKW, die in Bestandsgebäuden erstmalig eingebaut werden. Dies sind im Sinne der Richtlinie Gebäude, bei denen vor dem 1. Januar 2009 der Bauantrag bzw. die Bauanzeige gestellt wurden. Anlagen in Neubauten sind nicht förderfähig.
Weitere Informationen: www.fvshkbw.de > Rundschreiben Technik 2/2012