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Gas und Strom: schnellerer Anbieterwechsel möglich

Wer zu einem anderen Strom- oder Gasanbieter wechseln will, kann dies ab dem 1. April 2012 schneller tun. Denn dann gilt laut Energiewirtschaftsgesetz: Hat der neue Anbieter seinen Kunden beim Netzbetreiber angemeldet, darf es höchstens noch drei Wochen dauern, bis der Wechsel vollständig durchgeführt ist. Dabei kann die Anbindung zum neuen Versorger an jedem Wochentag beginnen.

Neu geregelt im Energiewirtschaftsgesetz sind auch die Informationspflichten der Anbieter gegenüber ihren Kunden. Vom 1. Februar 2012 an muss jede Rechnung einen Hinweis auf Kündigungstermine und -fristen enthalten, zusammenhängend über den individuellen Verbrauch aufklären und einen Hinweis auf die Schlichtungsstelle Energie geben. Die Rechnung muss spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Kunden vorliegen.

Weitere Informationen: www.gesetze-im-internet.de