Einzelansicht

Altersgerechtes Umbauen wird gefördert

Quelle: KfW/Thomas Klemwar

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ neu aufgestellt. Während bei Einzelmaßnahmen für ausführende Handwerker alles beim Alten bleibt, muss im neu ins Leben gerufenen Programmteil zu Komplettumbauten ein Sachverständiger eingeschaltet werden.

Unter der neuen Programmnummer 159 werden künftig mehr Einzelmaßnahmen mit günstigen Krediten gefördert. Neu hinzu kommt der Förderstandard "Altersgerechte Wohnung/Altersgerechtes Haus" für umfassende Modernisierungen.

Die in sieben Förderbereiche gegliederten Bau- und Ausbaumaßnahmen können jeweils einzeln oder kombiniert durchgeführt werden. Die Umsetzung von Einzelmaßnahmen können Antragsteller weiterhin direkt mit den Fachunternehmen des Handwerks abwickeln.

Bei allen Programmteilen ist zu beachten, dass die Bauherren den Antrag auf Förderung vor Beginn des Vorhabens bei ihrer Hausbank stellen müssen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert werden. Der maximale Kreditbetrag beträgt 50.000 Euro pro Wohneinheit.

KfW-Merkblatt zum Download

Informationen: www.kfw.de