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Besuch vom Schornsteinfeger: Unterschiedliche Fristen

Egal ob Öl, Gas oder Holzpellets – wer heizt, bekommt regelmäßig Besuch vom Schornsteinfeger. Denn der Gesetzgeber schreibt vor, dass in bestimmten Abständen die Heizungsanlage und Abgaswege überprüft werden müssen.

Eine Sicherheitsprüfung, wie sie in der Kehr- und Überprüfungsordnung festgelegt ist, wird entweder jährlich oder alle zwei Jahre durchgeführt. Welcher Zeitraum zutrifft, hängt von Technik und verwendeter Heizölsorte ab – das Alter der Anlage spielt keine Rolle. Mit einem Brennwertgerät und einem Tank, dessen Inhalt mindestens zur Hälfte aus schwefelarmem Heizöl besteht, genügt eine Prüfung alle zwei Jahre. Wer noch einen Standard- oder Niedertemperaturkessel betreibt, muss zwei Bedingungen erfüllen, damit der Schornsteinfeger nur alle zwei Jahre zur Sicherheitsprüfung kommt: Die Anlage muss raumluftunabhängig und mit schwefelarmem Heizöl betrieben werden. Trifft nur eines von beiden nicht zu, ist ein jährlicher Check notwendig.

Bei den Abständen zwischen jeder Emissionsmessung, bei der Staub- und Schadstoffausstoß ermittelt werden, ist das Alter der Heizungsanlage ausschlaggebend. Ist der Kessel älter als zwölf Jahre, ist alle zwei Jahre eine Kontrolle erforderlich. Für neuere Anlagen verlängert sich der Turnus auf drei Jahre. Rechtsgrundlage ist die Bundes-Immissionsschutzverordnung.

Eine einheitliche Frist gibt es hingegen bei der Feuerstättenschau, bei welcher der Schornsteinfeger die Heizungsanlage auf Mängel und Verschleiß hin überprüft. Sie ist alle 3,5 Jahre fällig.

Informationen: www.iwo.de