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Änderung der Solarstromförderung

Am 27. Juni 2012 konnte im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eine Einigung über die zukünftige Ausgestaltung der Förderung von Photovoltaik-Anlagen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erzielt werden. Gegenüber dem Bundestagsbeschluss sieht die Einigung verschiedene Änderungen vor. Unter anderem wird ein Gesamtausbauziel für die EEG-geförderte Photovoltaik in Deutschland in Höhe von 52 GW verankert.

Die wichtigsten Änderungen der Solarstromförderung können im Mitgliederrundschreiben Technik 6/2012 des Fachverbandes (z.B. unter www.fvshkbw.de nachgelesen werden. Weitere Informationen gibt es außerdem unter http://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/48893.php .