Einzelansicht

Mehr Förderung für qualifizierte Energieberatung

(Quelle: IWO)

(Quelle: IWO)

Zum 1. Juli 2012 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Zuschüsse für die qualifizierte Energieberatung in Wohngebäuden erhöht. 

Die „Vor-Ort-Beratung“ in Ein- bis Zweifamilienhäusern wird künftig mit 400 Euro (bisher 300 Euro) bezuschusst, bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten gibt es 500 Euro (bisher 360 Euro). Zusätzlich wird beispielsweise eine thermografische Untersuchung mit bis zu 100 Euro unterstützt, für eine Stromsparberatung gibt es zusätzlich 50 Euro. Insgesamt kann der Zuschuss maximal 50 Prozent der Beratungskosten betragen.

Die Förderung für die „Vor-Ort-Beratung“ kann von Privatpersonen und von kleinen und mittleren Unternehmen in Anspruch genommen werden. Gefördert werden Beratungen in Wohngebäuden, für die der Bauantrag vor dem 31. Dezember 1994 gestellt wurde. Anträge auf die Förderung werden vor Beginn der Beratung vom Energieberater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt.

Informationen: www.bafa.de