Spätestens bis zum 31. Dezember 2013 müssen Besitzer von Feuerstätten mit festen Brennstoffen gegenüber dem Schornsteinfeger nachweisen, dass ihre Geräte den Anforderungen der 1. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) erfüllen. Anderenfalls kann älteren Modellen bereits ein Jahr später die Stilllegung drohen.
Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) rät Besitzern von Kamin- und Kachelöfen sowie Heizkaminen nicht bis zur letzten Minute zu warten. „Insbesondere jene Geräte, deren Typprüfung vor 1975 erfolgte, sollten bald überprüft oder – besser noch – ausgetauscht werden. Denn sie sind nicht nur unwirtschaftlich, sondern verursachen auch den größten Teil aller Emissionen“, so Dipl.-Ing. Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI.
Empfehlenswert ist es außerdem, denn Termin mit dem Ofen- und Luftheizungsbauer außerhalb der Heizperiode zu vereinbaren, zumal in dieser Zeit auch die Terminvereinbarung leichter ist.
Informationen: www.hki-online.de, www.ratgeber-ofen.de
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Ofentausch am besten außerhalb der Heizperiode
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