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Ofentausch am besten außerhalb der Heizperiode

Spätestens bis zum 31. Dezember 2013 müssen Besitzer von Feuerstätten mit festen Brennstoffen gegenüber dem Schornsteinfeger nachweisen, dass ihre Geräte den Anforderungen der 1. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) erfüllen. Anderenfalls kann älteren Modellen bereits ein Jahr später die Stilllegung drohen. 

Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) rät Besitzern von Kamin- und Kachelöfen sowie Heizkaminen nicht bis zur letzten Minute zu warten. „Insbesondere jene Geräte, deren Typprüfung vor 1975 erfolgte, sollten bald überprüft oder – besser noch – ausgetauscht werden. Denn sie sind nicht nur unwirtschaftlich, sondern verursachen auch den größten Teil aller Emissionen“, so Dipl.-Ing. Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI.

Empfehlenswert ist es außerdem, denn Termin mit dem Ofen- und Luftheizungsbauer außerhalb der Heizperiode zu vereinbaren, zumal in dieser Zeit auch die Terminvereinbarung leichter ist.

Informationen: www.hki-online.de, www.ratgeber-ofen.de