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Untersuchung auf Legionellen: Neue Empfehlung des Umweltbundesamtes zu

Die geänderte Trinkwasserverordnung (TVO) enthält für Legionellen einen technischen Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml. Sie schreibt für die Untersuchung von Legionellen in Trinkwasserinstallationen von Gebäuden, in denen eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung vorhanden ist, sofern sie Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben und sich Duschen oder andere Einrichtungen zur Vernebelung des Trinkwassers befinden, eine systemische Untersuchung vor. Die Probennahme muss dabei gemäß DIN EN ISO 194582 durchgeführt werden.

Eine neue Empfehlung des Umweltbundesamtes dient der Klarstellung und gibt Hinweise zur Umsetzung der Vorgaben von Trinkwasserverordnung und allgemein anerkannten Regeln der Technik bezüglich der Legionellenuntersuchung. So sind Informationen zur Festlegung der Probenahmestellen und zur regelkonformen Durchführung der Probenahme enthalten.

Die Empfehlung kann auf der Internetseite des Fachverbandes www.fvshkbw.de im geschlossenen Mitgliederbereich unter dem Pfad Technik/ Gesetze, Normen, Merkblätter/Trinkwasser heruntergeladen werden.

Informationen: www.fvshkbw.de, www.umweltbundesamt.de