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Neue Regelungen für Minijobber

Zum 1. Januar 2013 wurde die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijob) von 400 Euro auf 450 Euro angehoben. Darüber hinaus sind Personen, die vom 1. Januar 2013 an einen Minijob aufnehmen, grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Arbeitgeber führt für die Minijobber zusätzlich einen Eigenanteil zur Rentenversicherung in Höhe von 3,9% des Bruttogehalts ab (Basis: 2013). Dabei erhöht sich die Mindestbemessungsgrundlage für rentenversicherungspflichtige Minijobs von derzeit 144 Euro auf 175 Euro ab dem 1. Januar 2013.

Minijobber können sich allerdings künftig von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen. Hierfür muss der Beschäftigte dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass er die Befreiung von der Versicherungspflicht wünscht.

Nähere Informationen finden Mitgliedsbetriebe im Rundschreiben Wirtschaft 1.2013.

Informationen: www.minijob-zentrale.de