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Brandschutzregeln für Mischinstallationen

Seit dem 1. Januar 2013 gelten neue Regelungen für die brandschutztechnische Abschottung von Metallrohren mit Anschluss von Kunststoffrohren. Derartige Mischinstallationen sind häufig in der Gebäudeentwässerung mit Gussrohr im Fallstrang und Kunststoffrohr zur Anbindung in der Etage zu finden.

Um nicht Haftungsrisiken tragen zu müssen, tun Planer und Anwender gut daran, darauf zu achten, zu welchem Zeitpunkt welche Materialien mit welchem Verwendbarkeitsnachweis eingebaut werden. Insbesondere Als Verwendbarkeitsnachweis ist dann eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), eine Europäische technische Zulassung (ETA) oder eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) notwendig.

Detaillierte Informationen finden Innungsmitglieder im Fachverband Rundschreiben 1/2013 vom 24. Januar 2013 (www.fvshkbw.de/geschlossener Bereich/Rundschreiben).

Informationen: http://www.fvshkbw.de/?id=182, www.dibt.de