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Rundfunkbeitrag – Korrekturen gefordert

Foto: ZVSHK

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Mit Beginn des Jahres 2013 hat der neue Rundfunkbeitrag die Rundfunkgebühr abgelöst. Nun spielt es keine Rolle mehr, wie viele Rundfunkgeräte ein Betrieb tatsächlich besitzt. Die Abgabe errechnet sich stattdessen aus der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der Kraftfahrzeuge. Diese Neuregelung soll die Sache einfacher machen – für etliche Unternehmer macht es sie aber vor allem teurer. Von kompetenter Seite gibt es bereits verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Neuregelung.

Der neue Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig. Zu diesem Urteil kommt ein Gutachten des Leipziger Staatsrechtlers Prof. Dr. Christoph Degenhart. Damit bestätigt er die Kritik der SHK-Berufsorganisation an der Umstellung des Beitragssystems.

Eine Wahl gibt es dennoch nicht. Ungeachtet möglicher gerichtlicher Auseinandersetzungen: Jeder Fachbetrieb muss zahlen. Wie hoch die Beiträge im Einzelfall ausfallen, lässt sich per Online-Rechner ermitteln(www.rundfunkbeitrag.de).

Doch die Handwerksorganisationen wehren sich – mit Erfolg. „Wir sind froh, dass wir im Verfahren bislang einige Verbesserungen erreichen konnten, insbesondere für Betriebe mit bis zu acht Beschäftigten“, stellt Elmar Esser, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK, fest. Kleinbetriebe müssen demnach nur einen Drittelbeitrag entrichten, ein Fahrzeug pro Betriebsstätte bleibt freigestellt, Auszubildende und Minijobber gehen gar nicht in die Beitragsberechnung ein.

Informationen: www.zvshk.de