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Wärmezähler werden Pflicht

(Foto: Ista)

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Zum 31. Dezember 2013 endet die in der novellierten Heizkostenverordnung festgesetzte Übergangsfrist für veraltete Messausstattungen. In Wohneinheiten mit mehr als zwei Parteien muss ab dem 1. Januar 2014 der Energieverbrauch der zentralen Warmwasserbereitung über einen modernen, geeichten Wärmezähler erfasst werden. Ausnahmen sind nur möglich, wenn aus baulichen oder technischen Gründen unverhältnismäßig hohe Kosten für den Zählereinbau anfallen.
 
Rechnet der Gebäudeeigentümer nicht verbrauchsabhängig ab, obwohl der Ausnahmefall nicht zutrifft, dann hat der Nutzer nach § 12 das Recht, eine solche Pauschalabrechnung um 15 Prozent zu kürzen. Die bisher bestehende Möglichkeit, den Energieverbrauch für die Warmwassererwärmung pauschal mit 18 Prozent am Gesamtverbrauch anzusetzen, entfällt.

Der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima (SHK) Baden-Württemberg empfiehlt Eigentümern entsprechender Immobilien sich schnellstmöglich an einen Innungsfachbetrieb des SHK-Handwerks zu wenden, um nicht gegen Jahresende Liefer- oder Montageengpässen ausgesetzt zu sein. Eine Fachbetriebssuche steht unter www.eckring.de zur Verfügung.

Informationen: www.dena.de