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Homepage mit Infos zu Vergabevorschriften

Die Gesetzgebungskompetenz für vergaberechtliche Vorschriften unterhalb der EU-Schwellenwerte – für Bauleistungen zurzeit 5 Mio. EURO – liegt bei den Bundesländern.

Über die unterschiedlichen Vergabevorschriften und die verschiedenen Schwellenwerte für freihändige Vergaben, beschränkte und öffentliche Ausschreibungen sowie die elektronischen Veröffentlichungsmedien in allen Bundesländern können auf der Homepage der Auftragsberatungsstellen unter www.abst.de (Rubrik Downloads) heruntergeladen werden.

Informationen: www.abst.de