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Kabinett beschließt Eckpunkte für Novelle des EWärme-Gesetzes

(Quelle: UM Baden-Württemberg)

(Quelle: UM Baden-Württemberg)

Die Landesregierung hat in der Kabinettssitzung am 11. Juni die Eckpunkte für eine Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) verabschiedet. Um die ehrgeizigen Klimaschutzziele zu erreichen, müsse das Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes „mit Augenmaß“ weiter entwickelt werden.

Wie bisher soll das Gesetz dann greifen, wenn der Heizkessel eines Gebäudes ausgetauscht wird. Die Eckpunkte sehen vor, dass der Pflichtanteil an erneuerbaren Energien von derzeit 10 auf künftig 15 Prozent erhöht und der Anwendungsbereich auch auf Nichtwohngebäude wie Krankenhäuser oder Bürogebäude ausgedehnt werden soll. Derzeit müssen nur die Eigentümer von privaten Wohngebäuden die Vorgaben des Gesetzes beachten.

Neu ist auch, dass künftig ein individuelles Sanierungskonzept berücksichtigt werden soll. „Wir wollen diejenigen belohnen, die umfassend untersuchen lassen, wie sich ihr Gebäude in energetischer Hinsicht optimieren lässt“, betonte Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller..

Die Verpflichtungen nach dem EWärmeG knüpfen bislang an die Möglichkeit an, eine solarthermische Anlage einbauen zu können (sogenannte „Ankertechnologie“). Wenn es nicht möglich war, musste keine andere Erfüllungsoption realisiert werden. Künftig sollen die Verpflichtungen nach dem EWärmeG vielmehr auch dann gelten, wenn eine solarthermische Anlage aus technischen, baulichen oder aus rechtlichen Gründen nicht realisiert werden kann. Dafür soll eine Wahlmöglichkeit bei der Erfüllungsoption eingeräumt werden (zum Beispiel Holzpelletkessel, Wärmepumpe oder Dämmungsmaßnahmen).

Die verabschiedeten Eckpunkte stehen hier zum Herunterladen bereit.

Informationen: www.um.baden-wuerttemberg.de