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Neue Ausbildungsverordnung für Klempner

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat am 21. Juni 2013 eine neue Ausbildungsverordnung für das Klempnerhandwerk erlassen, die zum 1. August 2013 in Kraft tritt. Die neue Ausbildungsverordnung gilt somit für die Lehrverträge, die ab dem 1. August 2013 abgeschlossen werden. Bestehende Lehrverträge werden grundsätzlich noch gemäß der alten Ausbildungsverordnung zu Ende geführt.

Wesentliche Inhalte:

  • Die Ausbildungsdauer beträgt weiterhin 3,5 Jahre.
  • Es wird eine „gestreckte“ Gesellenprüfung eingeführt. Anstelle der bisherigen Zwischenprüfung erfolgt vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres eine Gesellenprüfung Teil 1.
  • Der Teil 2 der Gesellenprüfung findet wie bisher zum Ende der Lehrzeit statt.
  • Die Gesellprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind:
    -  im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
    -  im Prüfungsbereich Kundenauftrag mit mindestens „ausreichend“,
    -  im Ergebnis von Teil 2 der Gesellenprüfung mit mindestens
       „ausreichend“,
    -  in mindestens einem weiteren Prüfungsbereich von Teil 2 mit 
        mindestens „ausreichend“ und
    -  in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.

Die neue Ausbildungsverordnung und der Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Klempner und zur Klempnerin ist auf der FV-Homepage unter http://www.fvshkbw.de/?id=229 zum Download veröffentlicht.