Einzelansicht

Kabinett gibt Novelle des EWärmeG zur Anhörung frei

(Quelle: Landtag von Baden-Württemberg)

(Quelle: Landtag von Baden-Württemberg)

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 29. Juli dem Entwurf zur Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes zugestimmt und ihn zur Anhörung freigegeben. Das EWärmeG gilt als wichtiges Instrument, um erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung in ältere Gebäude zu bringen und durch geeignete Maßnahmen die Energieeffizienz zu erhöhen. Mit der Novelle wird es fortentwickelt und der Anwendungsbereich erweitert.

Umweltminister Franz Untersteller: "Nach rund 5 Jahren EWärmeG in Baden-Württemberg, passen wir das Gesetz an die wachsenden Herausforderungen des Klimawandels und der Energiewende an. Erneuerbare Energien bekommen deshalb einen höheren Stellenwert bei der Gebäudeheizung und der Warmwasserbereitung, gleichzeitig schaffen wir im Interesse der Verbraucher aber auch mehr Möglichkeiten, die gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien zu erfüllen." Außerdem, so Untersteller, würden künftig neben Wohngebäuden auch Nichtwohngebäude in die gesetzliche Verpflichtung einbezogen.

Informationen: www.um.baden-wuerttemberg.de