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Neue EU-Richtlinie für Heizungen

Die schrittweise Umsetzung europäischer Energieeffizienzrichtlinien wird 2015 auch Heizkessel und Speicher betreffen. Diese Richtlinien betreffen Hersteller und Händler. Handwerker und Installateure gelten im Sinne der europäischen Richtlinie als Händler und sollten sich daher informieren, was die Kennzeichnungspflicht für ihre Arbeit bedeuten wird.

Energieverbrauchende und energieverbrauchsrelevante Geräte wie Wärmeerzeuger und Wärmespeicher müssen ab dem 26. September 2015 verbindliche Effizienzanforderungen erfüllen. Mit der darauf aufbauenden Energy-Labelling-Richtlinie wird zudem eine Kennzeichnungspflicht in Kraft treten. Ähnlich wie Kühlschränke müssen bestimmte Wärmeerzeuger und Speicher dann ein Etikett tragen, das mittels einer Skala von A bis G und grün bis rot über Effizienz und Verbrauch informiert.

Der Fachverband SHK Baden-Württemberg hat im Mitgliederrundschreiben Technik 6/2014 ausführlich dazu informiert. Die Berufsorganisation wird darüber hinaus weitere Arbeitshilfen, z. B. Musterbriefe zur Kundeninformation oder Mustertexte hinsichtlich Werkvertragsrecht, erstellen, und den Mitgliedern zur Verfügung stellen. Der Zentralverband SHK hat bereits eine erste Fachinformation zum Thema ErP-/Ökodesign-Richtlinie erstellt. Diese kann von Mitgliedern auf der Internetseite des Fachverbandes (www.fvshkbw.de Rubrik Technik/Übergreifende Vorschriften, Sonstiges) kostenlos heruntergeladen werden.

Informationen: www.fvshkbw.de