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Umsetzung ErP-Richtlinie – Konsequenzen für das SHK-Handwerk

(©EU-Kommission)

Mit der Umsetzung der ErP-Richtlinie ab dem 26. September 2015 ergeben sich für das SHK-Handwerk Konsequenzen. So dürfen ab diesem Datum vom Hersteller – bis auf die Ausnahme der sogenannten B1-Geräte – keine Niedertemperatur-Heizgeräte (NT-Geräte) mehr in den Verkehr gegeben werden. Die Ausnahme betrifft raumluftabhängige NT-Geräte (in aller Regel Gas-Wandgeräte), die an einen mehrfachbelegten Schornstein (Naturzug) angeschlossen sind. Diese NT-Heizgeräte dürfen eine max. NWL bis zu 10 kW für die Heizung haben bzw. Kombigeräte eine max. NWL von bis zu 30 kW. Sie dürfen auch nach dem 26. September 2015 als NT-Geräte hergestellt und eingebaut werden.

Die Heizungsindustrie hat zwischenzeitlich Informationen veröffentlicht, welche NT-Heizgeräte die Anforderungen der Effizienzrichtlinie nicht mehr erfüllen und ab welchem Zeitpunkt diese Geräte nicht mehr hergestellt werden. Einige NT-Geräte werden nur noch bis zum 31. Juli 2015 hergestellt, da zum 1. August 2015 von den Geräteherstellern neue Effizienzanforderungen an in Heizgeräten integrierten Umwälzpumpen beachtet werden müssen. Ausführliche Informationen zu den Konsequenzen der ErP-Richtlinie finden Mitgliedsbetriebe in den Rundschreiben Technik 6 und 7/2014.

Informationen: www.fvshkbw.de, www.umweltbundesamt.de