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Neue VdZ-Formulare zum hydraulischen Abgleich

Nach umfangreicher Abstimmung zwischen VdZ, Bafa, KfW und ZVSHK wurden einheitliche Formulare für den Nachweis des hydraulischen Abgleichs entwickelt.

Erstmals wurde dabei deutlich auf die Verwendung der ZVSHK Fachregel "Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand" verwiesen.

Befristet bis zum 31. Dezember 2016 sind einfache Verfahren entsprechend der Regelleistung der ZVSHK Fachregel ("Datenschieber") für Einzelmaßnahmen zulässig. Für alle Maßnahmen uneingeschränkt kann die Premiumleistung ("Verfahren B" gem. Vordruck) verwendet werden. Eine Schulung zu diesem Verfahren wird von den Fachverbänden mit der kombinierten ZVPLAN/Fachregel Optimierung-Schulung angeboten.