Zum 1. Januar 2015 tritt das neue Mindestlohngesetz in Kraft – mit Auswirkungen auf Praktika. Ein neues Merkblatt des Baden-Württembergischen Handwerkstages informiert über die Bestimmungen bezüglich schulischer Praktika in Handwerksbetrieben. Das Merkblatt steht hier zum Download zur Verfügung.
Informationen: www.handwerk-bw.de
Einzelansicht
BWHT-Merkblatt für Praktika in Handwerksbetrieben
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