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Förderung von Mini-KWK-Anlagen mit höheren Zuschüssen

Mini-KWK-Anlage (Quelle: BDH)

Für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 Kilowatt elektrisch (kWel) gelten seit Anfang des Jahres verbesserte Förderkonditionen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat die Förderrichtlinien novelliert.

Im kleinen Leistungsbereich wird die Förderung angehoben, Bonusförderungen für besonders energieeffiziente Mini-KWK-Anlagen eingeführt sowie technische Anforderungen vereinfacht. Die neuen Konditionen gelten für Förderanträge, die ab dem 1. Januar 2015 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sind.

Mit dem Mini-KWK-Programm sollen zusätzlich zum Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz Impulse für den breiten Einsatz auch von kleinen KWK-Anlagen gegeben werden.

Informationen: Opens external link in new windowwww.bafa.de