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Landtag verabschiedet Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes

(Quelle: Intelligent heizen)

Der baden-württembergische Landtag hat am 11. März 2015 die Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg (EWärmeG) verabschiedet. Das Gesetz dehnt den Anwendungsbereich des bisherigen EWärmeG aus und passt die ökologischen Anforderungen an die Erfordernisse der Energiewende und des Klimaschutzes an. Zugleich werden mit der Novelle die technologischen Optionen zur Erfüllung dieser Anforderungen erweitert. Das novellierte Gesetz wird am 01. Juli 2015 in Kraft treten.

Das neue EWärmeG verlangt künftig auf der einen Seite beim Austausch einer Heizungsanlage fünf Prozent zusätzlich an erneuerbarer Energie für Heizung und Warmwasser, also 15 statt bisher 10 Prozent. Außerdem wurde der Geltungsbereich auf Nichtwohngebäude wie Büros und Hotels ausgedehnt.

„Die Dämmung der Kellerdecke, die Nutzung von Bioöl oder Biogas, die Installation einer Solarthermieanlage oder auch Photovoltaik auf dem Dach – wir haben im novellierten EWärmeG unterschiedliche Technologien und viele Kombinationsmöglichkeiten, die für jeden Geldbeutel und jedes Gebäude eine Lösung bieten, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen“ , erläuterte Umweltminister Franz Untersteller. „Und wir bieten mit umfassenden Energieberatungsangeboten und attraktiven Förderprogrammen die nötige Unterstützung bei der Gebäudesanierung.“

Informationen: Opens external link in new windowwww.um.baden-wuerttemberg.de, Opens external link in new windowwww.fvshkbw.de