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KfW: Änderung Förderrichtlinien zum 1. August 2015

(Quelle: KfW-Bildarchiv/photothek.net)

Zum 1. August 2015 werden die Richtlinien der Förderprogramme „Energieeffizient Sanieren“, also die Programme 151 und 152, verbessert. Der Förderhöchstbetrag wird von bisher 75.000 auf 100.000 € je Wohneinheit angehoben.

Weiter sind ab diesem Zeitpunkt Gebäude förderfähig, die vor dem 1. Februar 2002 errichtet bzw. ein Bauantrag oder eine Bauanzeige gestellt wurden (bisher galt der 01.01.1995). Diese Änderung gilt auch für das Programm 430 (Investitionszuschuss).

Ebenfalls neu ist, dass Energieeffizienzexperten sich ab sofort auch nur für Einzelmaßnahmen in der Dena-Energie-Expertenliste registrieren lassen können.

Weitere Informationen gibt es online oder unter Telefon 0800/539 9002.

Informationen: Opens external link in new windowwww.kfw.de