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Verordnung zum Sanierungsfahrplan in Kraft getreten

Quelle: UM Baden-Württemberg

Die Verordnung zum Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (SFP-VO) ist am 28. Juli im Kabinett beschlossen worden und rückwirkend zum 1. Juli 2015 in Kraft getreten. Ziel des Fahrplans ist es, die Sanierungsstrategie für ein einzelnes Gebäude zu entwickeln und zu vermitteln.

Damit kann der gebäudeindividuelle energetische Sanierungsfahrplan als neues Beratungsinstrument für Gebäudeeigentümer und als Erfüllungsoption des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) eingesetzt werden.

Der Sanierungsfahrplan kann von entsprechend qualifizierten Energieberatern erstellt werden. Diese müssen in einer Selbsterklärung bestätigen, dass sie die Anforderungen der Verordnung erfüllen. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Umweltministeriums Baden-Württemberg aufgeführt. Darüber hinaus bietet die Internetseite ein Drucktool, das kompatibel zur Energieberater-Software ist. Es soll dazu dienen, einen einheitlichen Standard für den Sanierungsfahrplan zu gewährleisten.

Informationen: www.sanierungsfahrplan-bw.de