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Schwankende Wassertemperaturen als Mietmangel

Quelle: ZVSHK

Stark schwankende Wassertemperaturen beim Duschen sind nach einem Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg ein Mangel und berechtigen den Mieter zu einer Mietminderung.

In dem vorliegenden Fall schwankten die Wassertemperaturen beim Duschen um bis zu 13 Grad Celsius. Dabei stiegen die Temperaturen während des Duschens von 47 / 48 Grad Celsius plötzlich auf 60 / 61 Grad Celsius, und zwar immer dann, wenn ein anderer Mieter im Haus ebenfalls Wasser aus dem Leitungssystem entnahm. Ein Sachverständiger untersuchte die Installation und konnte die Temperatursprünge auf zwei Schwachstellen zurückführen: zum einen waren die Leitungsdurchmesser zu gering, zum anderen lag es an der Bauart des Durchlauferhitzers.

Dies wertete das Amtsgericht als erheblichen Mangel. Den Hinweis des Vermieters, der Mieter müsse ja nicht duschen, er könne ja baden, akzeptierte das Gericht nicht. Es sprach dem Mieter eine relativ hohe Minderung von 13 Prozent bezogen auf die Bruttowarmmiete zu (AZ 204 C 349/02).

Informationen: www.mieterbund.de