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Energieeffizienzlabel: Anforderungen an neue Heizungen

Quelle: Intelligent heizen/VdZ

Was bislang für neue Kühlschränke, Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen galt, betrifft seit dem 26. September auch Heizkessel, Warmwasserbereiter, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke. Neue Heizgeräte müssen nun aufgrund einer EU-Richtlinie mit einem Energie-Effizienzlabel versehen sein.

Das EU-Effizienzlabel wird bei neuen Öl- und Gasheizkesseln mit einer Nennwärmeleistung von bis zu 70 Kilowatt, bei Warmwasserspeichern bis 500 l, bei Wärmepumpen sowie Blockheizkraftwerken mit einer elektrischen Leistung von bis zu 50 Kilowatt beigefügt.

Der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima (SHK) Baden-Württemberg weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein grünes Label im Spitzenbereich nichts darüber aussagt, wie effizient die gesamte Heizungsanlage arbeitet, und auch keine Rückschlüsse auf die Betriebskosten zulässt. Das Label berücksichtigt nämlich weder die Wirtschaftlichkeit der gesamten Heizungsanlage noch den Dämmstandard des Gebäudes.

Die Heizungsexperten empfehlen Bauherren und Modernisierern daher, vor dem Kesseltausch die gesamte Heizungsanlage mit allen Komponenten von einem SHK-Fachmann checken zu lassen. Erst auf Basis dieser Prüfung kann der für das Gebäude optimal geeignete Wärmeerzeuger ausgewählt werden.

Informationen: www.eckring.de, www.fvshkbw.de