GmodG: Zentrale Änderungen zum Heizungstausch ab 29. Juli in Kraft
Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden – Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Die zentralen Änderungen zum Heizungstausch treten am Tag nach der
Verkündung und damit am 29.07.2026 in Kraft. Für SHK-Betriebe ist vor allem die Abkehr von der bisherigen Systematik der 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht nach den §§ 71 ff. Gebäudeenergiegesetz (GEG) hin zu einem neuen Options- und Quotenmodell nach den §§ 42 bis 46 GModG von Bedeutung.
Inkrafttreten und Einordnung
Mit der heutigen Verkündung des GModG im Bundesgesetzblatt wird das Gebäudeenergierecht neu strukturiert. Die für den Heizungstausch besonders relevanten Regelungen nach Artikel 1 treten am Tag nach der Verkündung (29.07.2026) in Kraft.
Für die Betriebe des Installateur- und Heizungsbauer-Handwerks ist insbesondere maßgeblich, dass die bisherigen zentralen Heizungsanforderungen nach den §§ 71 ff. GEG weitgehend entfallen beziehungsweise durch eine neue Systematik ersetzt werden. Künftig stehen im Bestand insbesondere die §§ 42 bis 46 GModG im Mittelpunkt.
Alle Einzelheiten des Inkrafttretens erfahren Mitgliedsbetriebe unter diesem gesonderten Artikel.
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