9. Oktober 2026

FCKW in Altgeräten: Umweltministerium erinnert an fachgerechte Entsorgung

Die Deutsche Umwelthilfe hat das Thema Entsorgung aufgegriffen. Aus diesem Grund erinnert das Umweltministerium Baden-Württemberg daran, dass Altboiler und Warmwasserspeicher mit FCKW-haltigen Isolationsschäumen fachgerecht zu entsorgen sind. 

Das bedeutet, dass diese nicht in den konventionellen Schrotthandel gehören, sondern in die dafür vorgesehenen Anlagen zur Erstbehandlung, wie es das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vorsieht. Denn bei nicht fachgerechter Behandlung können die klimaschädlichen Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe (FCKW) aus der Isolierung in die Atmosphäre gelangen. 

Zur Einordnung: Altboiler und Warmwasserspeicher gelten nach dem ElektroG als Elektroaltgeräte. Weil das FCKW rückgewonnen werden muss, ist eine Entsorgung über den klassischen Schrotthandel nicht zulässig. Bei Fragen stehen Ihnen die Fachleute des Fachverbands zur Verfügung. 

(vo)

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